Zitierfähige Version
- Revision von Havarie vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Havarie vom 14.02.2018 - 16:55
- Revision von Havarie vom 01.11.2017 - 16:44
- Revision von Havarie vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Havarie vom 10.06.2013 - 09:25
- Revision von Havarie vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Havarie vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von Havarie vom 28.09.2011 - 09:45
- Revision von Havarie vom 13.09.2010 - 14:51
- Revision von Havarie vom 03.02.2010 - 10:54
- Revision von Havarie vom 02.09.2009 - 15:17
- Revision von Havarie vom 08.06.2009 - 11:28
Havarie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Haverei. 1. Begriff: Alle unfallbedingten Beschädigungen an Schiff und/oder Ladung. Die Regelungen des HGB wurden von den §§ 78 ff. BinSchG im Wesentlichen übernommen.
2. Arten: a) Kleine Havarie: gewöhnliche Kosten der Schifffahrt, wie z.B. Lotsengeld, Hafengeld, die der Verfrachter im Falle der Ermangelung einer entgegen stehenden Abrede alleine trägt (§ 621 HGB).
b) Große (gemeinschaftliche) Havarie (Große Haverei): Kosten aus allen Schäden, die dem Schiff bzw. Ladung zur Errettung beider aus gemeinsamer Gefahr von dem Kapitän zugefügt bzw. vom Kapitän veranlasst werden, sowie für die zu diesem Zweck angefallenen Kosten; die große Havarie ist von Schiff, Fracht und Ladung gemeinschaftlich zu tragen; Beteiligte haften nur mit vorgenannten Gegenständen, nicht persönlich (Einzelheiten s. §§ 700 ff. HGB). Schadenfeststellung durch Dispache.
c) Bes. Havarie (Partikuläre Havarie): Sachschäden an Schiff und Ladung und damit verbundene Kosten (§§ 701 - 707 HGB), die über die Transportversicherung versichert sind. Bei Zusammenstoß mit einem anderen Schiff haften die Reeder, deren Besatzung ein Verschulden traf, nur mit dem Schiff, nicht mit dem sonstigen Vermögen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon