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Revision von Hilfsbücher vom 25.02.2013 - 15:02
Hilfsbücher
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die Nebenbücher, die als Ergänzung gewisser Hauptbucheintragungen, zur Kontrolle einzelner Vermögensteile und zur weiteren Information dienen. Dazu zählen das Kontokorrentbuch oder die Kontokorrentkartei, das Wechselbuch, das Akzeptbuch, Effektenbücher, das Wareneingangs- und -ausgangsbuch u.Ä.
Vgl. auch Buchführung.
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