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Hilfskostenstelle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorkostenstelle; Kostenstelle, die nicht direkt mit der Herstellung der betrieblichen Produkte befasst ist, sondern hierzu Vorleistungen (innerbetriebliche Leistungen) erbringt.

    Arten:
    (1) allgemeine Hilfskostenstellen: Ihre Leistungen fließen an sämtliche Kostenstellen des Unternehmens, z.B. Werksfeuerwehr, Sozialstation, Stromerzeugung;
    (2) spezielle Hilfskostenstellen: Ihre Leistungen werden nur für spezielle Unternehmensbereiche, z.B. Arbeitsvorbereitung als Fertigungshilfskostenstelle, erbracht.

    Die Kosten von Hilfskostenstellen werden im Rahmen der Betriebsabrechnung anderen Hilfs- oder Endkostenstellen belastet.

    Gegensatz: Endkostenstellen.

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