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holländisches Verfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zuteilung von Liquidität bei einem Zinstender zu einem einheitlichen Zinssatz, und zwar zu dem des niedrigsten Gebots, das noch im Rahmen des von der Zentralbank vorgesehenen Gesamtvolumens liegt (marginaler Zuteilungssatz).

    Die Deutsche Bundesbank wandte das holländische Verfahren bis zum September 1988 an, gab es dann aber zu Gunsten des marktnäheren amerikanischen Verfahrens auf, weil v.a. kleinere Kreditinstitute überhöhte Zinsgebote abgaben, da sie einerseits auf jeden Fall die gewünschte Zuteilung erhalten wollten und andererseits sicher sein konnten, dass ihre Gebote den einheitlichen niedrigeren Zuteilungssatz nicht beeinflussen würden.

    Die Europäische Zentralbank wandte nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit zunächst das holländische Verfahren im Rahmen ihrer langfristigen Refinanzierungsgeschäfte an, ging im März 1999 jedoch auch hier zum amerikanischen Verfahren über.

    Vgl. auch Tenderverfahren.

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