Zitierfähige Version
ICSID
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Abk. für International Centre for Settlement of Investment Disputes, Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Sitz: Washington, D.C., gegründet am 14.10.1966 als Institution der Weltbankgruppe. ICSID-Konvention bis Juni 2009 von 155 Staaten unterzeichnet, die Mitglieder der IBRD sind.
Hauptziel: Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern von Ländern, die das ICSID zur Regelung von Streitigkeiten anrufen, für die die Vertragsparteien keine Regelungen vereinbart haben. Dazu Schiedsregeln zur Beilegung von Streitigkeiten; Schiedsgerichte, die von den streitenden Parteien angerufen werden können; Informationen für die Abfassung von Schiedsgerichtsklauseln.
Organe: Verwaltungsrat (Vorsitz in Personalunion mit IBRD-Präsident), Sekretariat unter Leitung eines Generalsekretärs.
Tätigkeit: Schwerpunkt ist die Einsetzung und Unterhaltung von Schiedsgerichten zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon