Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Immobilienverrentung vom 27.07.2012 - 11:38

Immobilienverrentung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Anschaffung von Immobilien dient neben der Eigennutzung und/ oder der Erzielung von Mieterträgen vielfach auch der Altersvorsorge. Der Verkauf auf Rentenbasis unter Beachtung aller steuerlichen Folgen ist eine optimale Möglichkeit, Immobilienvermögen zur Erzielung einer Leibrente im Alter einzusetzen.

    Bei der direkten Immobilienverrentung wird das Eigentum sofort auf den Erwerber/ Investor übertragen und die Rente fließt dann praktisch als Kaufpreisersatz, während bei einer indirekten Verrentung der bei einem normalen Verkauf erzielte Erlös in eine Rentenversicherung (mit Einmaleinzahlung) eingebracht wird und daraus dann eine Rente erwächst.

    Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist der Ertragsanteil der bestehenden und neu abzuschließenden Leibrenten und damit die steuerliche Belastung spürbar gesunken.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com