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Immobilienwertüberwachung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Wert einer als Kreditsicherheit dienenden Immobilie muss in regelmäßigen Abständen - bei Wohnimmobilien spätestens nach drei Jahren, bei Gewerbe- oder Betriebsimmobilien jährlich - überprüft werden. Die Kreditinstitute verwenden hierfür statistische Methoden, um die Werte der belasteten Immobilien zu überwachen. Gleichzeitig werden diejenigen Immobilien identifiziert, die einer Überprüfung und einer materiellen Folgebewertung bedürfen.

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