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Informationsbedarf
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Der objektive I. leitet sich aus den zu erfüllenden Aufgaben ab und gibt an, welche Informationen ein Entscheidungsträger verwenden sollte.
2. Der subjektive I. geht von der Sichtweise des Bedarfsträgers aus und umfasst jene Informationen, die diesem zur Erfassung und Handhabung von Problemen relevant erscheinen. 3. Bedeutung: Im Rahmen der Entscheidungstheorie und der entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre geht es um die Bildung eines Zielsystems sowie um die Suche nach Alternativen und deren Bewertung. Informationen bilden dabei eine wichtige Rolle.– Vgl. auch Informationsbeschaffung, Informationsüberlastung, kritische Erfolgsfaktoren.
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