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- Revision von Infrastrukturausstattung, statistische Messung vom 09.06.2009 - 16:07
- Revision von Infrastrukturausstattung, statistische Messung vom 21.10.2009 - 09:59
- Revision von Infrastrukturausstattung, statistische Messung vom 09.07.2010 - 12:07
- Revision von Infrastrukturausstattung, statistische Messung vom 28.02.2013 - 15:51
- Revision von Infrastrukturausstattung, statistische Messung vom 19.02.2018 - 15:53
Infrastrukturausstattung, statistische Messung
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1. Messung des Bestands an Infrastrukturkapital: Den Bestand an materieller Infrastrukturausstattung misst man üblicherweise in physikalischen Größen (z.B. Kilometerlänge des Schienen- oder Straßennetzes, Zahl der Telefonanschlüsse oder Zahl der Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner). Den Bestand an immaterieller Infrastrukturausstattung kann man nur ansatzweise messen. Als Indikator für das allg. Bildungsniveau könnte z.B. der Anteil der Wohnbevölkerung eines Landes, der einen Hochschulabschluss besitzt, herangezogen werden. Hinsichtlich der institutionellen Infrastrukturausstattung gibt eine Bestandsrechnung kaum Sinn (Zahl der Gesetzesvorschriften).
Eine zusammenfassende Quantifizierung des Infrastrukturkapitals einer Volkswirtschaft würde eine einheitliche monetäre Bewertung der verschiedenen Komponenten voraussetzen. Dies lässt sich in der Praxis nicht realisieren.
2. Messung der Infrastrukturinvestitionen: Die Strömungsgröße der Infrastrukturinvestitionen kann im Fall von Sachanlagen relativ problemlos gemessen werden (z.B. Herstellungskosten eines Straßenneubaus). Aufwendungen für die immaterielle Infrastrukturausstattung werden dagegen wirtschaftsstatistisch und auch im System der Kameralistik überwiegend als laufende Ausgaben erfasst (z.B. Gehälter von Lehrkräften). Ähnliches gilt für den Bereich der institutionellen Infrastrukturausstattung. Die Kosten eines Universitäts- oder eines Gerichtsneubaus können allerdings als Investitionsaufwendungen identifiziert werden.
Abgesehen von diesen Zuordnungsproblemen, die sich aus der herkömmlichen statistischen Praxis ergeben, ist zu beachten, dass die öffentlichen Leistungen im Rahmen der Nationaleinkommensrechnung zu Herstellungskosten erfasst werden, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR). Es liegt also kein Wertansatz entsprechend Marktpreisen vor.
3. Messung der Infrastrukturleistungen: Wichtiger als reine Bestandsmessungen oder eine Erfassung der quantitativen Zuwächse an Infrastrukturausstattung ist die Effizienzmessung. Diese Betrachtungsweise ist output- oder ertragsorientiert.
Beispiele: Transportleistungen eines Verkehrssystems (Jahrestonnen, Personenkilometer); Jahreserzeugung an elektrischem Strom. Hierbei handelt es sich um quantifizierbare, wenn auch nicht in einem einheitlichen Maßstab darstellbare Sachverhalte, die häufig einer ergänzenden qualitativen Bewertung bedürfen, um Leistungsvergleiche zu ermöglichen.
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