Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Inkasso vom 30.09.2009 - 09:11
- Revision von Inkasso vom 19.02.2018 - 15:05
- Revision von Inkasso vom 21.12.2017 - 16:42
- Revision von Inkasso vom 08.02.2013 - 12:00
- Revision von Inkasso vom 30.09.2009 - 09:11
- Revision von Inkasso vom 17.09.2009 - 13:33
- Revision von Inkasso vom 22.06.2009 - 16:28
- Revision von Inkasso vom 13.06.2008 - 14:57
Inkasso
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einzug von Forderungen, v.a. von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso).
Vergütung für Inkasso: Inkassoprovision.
Vgl. auch Inkassogeschäft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon