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Inkasso

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einziehung von Forderungen, v.a. von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso).

    Vergütung für Inkasso: Inkassoprovision.

    Vgl. auch Inkassogeschäft.

    Weitere Informationen unter www.inkasso.de.

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