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Inländerkonzept

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR): Inländer sind alle Wirtschaftseinheiten (Institutionen und Personen), die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Bundesgebiet haben. Für die Abgrenzung ist i.Allg. die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung.

    Anders: Inlandskonzept.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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