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Revision von Inländerkonzept vom 19.02.2018 - 15:25
Inländerkonzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
statistischer Begriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR): Inländer sind alle Wirtschaftseinheiten (Institutionen und Personen), die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz innerhalb der betrachteten Volkswirtschaft haben, daher oft auch als Wohnortkonzept bezeichnet. Für die Abgrenzung ist i.Allg. die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung.
Anders: Inlandskonzept.
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