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Revision von Inländerkonzept vom 16.03.2010 - 13:19
Inländerkonzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR): Inländer sind alle Wirtschaftseinheiten (Institutionen und Personen), die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Bundesgebiet haben. Für die Abgrenzung ist i.Allg. die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung.
Anders: Inlandskonzept.
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