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innere Kündigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    innere Emigration. 1. Begriff: nicht explizit geäußerte mentale Verweigerung engagierter Leistung eines Mitarbeiters. Der Mitarbeiter will zwar seine Stellung behalten (keine Kündigung als offizielle und rechtlich wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses), beabsichtigt aber, sich aufgrund der von ihm als frustrierend empfundenen Arbeitssituation nicht (über ein minimal erforderliches Maß hinaus) zu engagieren. Die innere Kündigung vollzieht sich als lautloser Prozess, ist deshalb auch für Vorgesetzte und Unternehmensführung nur schwer zu erkennen und einzudämmen.

    2. Als Möglichkeiten zur Lösung des Problems innere Kündigung gelten: bessere Sinnvermittlung für die Mitarbeiter; kontinuierliche Mitarbeitergespräche; Förderung und Entwicklung einer vertrauensbasierten Unternehmungskultur; Gestaltung von Umgangsformen und interner Kommunikation; Selbsthinterfragung des Vorgesetzten und Veränderung seines Selbstverständnisses; Einrichtung kreativitätsfördernder, kleinerer Organisationseinheiten; Vermitteln und Umsetzen von Visionen.

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