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Insolvenzdividende

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    Insolvenzquote; der vom Insolvenzverwalter auf die Forderungen der Insolvenzgläubiger nach Verwertung der Insolvenzmasse ausgeschüttete Prozentsatz. Bei Abschlagsverteilungen bestimmt der Insolvenzverwalter (oder auf seinen Antrag ggf. der Gläubigerausschuss) die Höhe der Insolvenzdividende (§ 195 InsO). Über die voraussichtliche Höhe der Insolvenzdividende erhalten die Gläubiger meist schon in der ersten Gläubigerversammlung einen Überblick.

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