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integriertes Rechnungswesen

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eng verbundenes, wechselseitige Abhängigkeiten berücksichtigendes (interdependentes) Gesamtsystem der verschiedenen Teile des Rechnungswesens, dessen Teilrechnungen über ein Informationssystem miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig ergänzen. Die Integration der einzelnen Rechenzweige führt sowohl zu einer Reduktion der Erfassungskosten als auch zu einer Verbesserung der Aussagefähigkeit des Rechnungswesens. Wesentliche Hilfestellung in einer Integration leistet die EDV (Kostenrechnungssoftware).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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