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internationale Organisationen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Auf Dauer angelegte funktionale Zweckverbindungen von Staaten mit eigenen Organen, deren Einrichtung auf völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten oder privatrechtliche Vereinbarungen zurückgeht, wobei (in weiter Auslegung) auch die Rechtsform von nationalen Vereinen mit internationaler Mitgliedschaft möglich ist.

    Eine allg. anerkannte Definition der internationalen Organisationen gibt es bisher nicht. Nationale Organisationen, die auch ausländische Mitglieder aufnehmen, zählen nicht als internationale Organisationen. Stimmrechte müssen so verteilt sein, dass keine nationale Gruppe die Organisation kontrolliert, andernfalls zählt sie nicht als internationale Organisation. Ihre Aufgaben, Befugnisse und Organe werden allein durch den Willen der Mitglieder in Satzungen bzw. Statuten festgelegt.

    Die Union of International Associations in Brüssel nimmt nur solche Organisationen als internationale Organisationen auf, wenn sie mind. aus drei Staaten bestehen oder ein internationales Aufgabengebiet und Mitglieder aus drei Staaten haben bzw. in mind. drei Ländern tätig sind.

    Oftmals werden auch supranationale Organisationen als internationale Organisationen bezeichnet, die unmittelbar Rechtsvorschriften für die Bürger der Mitgliedsstaaten erlassen können, wobei supranationale internationale Organisationen einen höheren Organisationsgrad aufweisen (z.B. EU).

    2. Arten: Traditionell werden die internationalen Organisationen nach Trägerschaft in internationale staatliche Organisationen (Intergovernmental Organizations (IGOs)) und internationale privatrechtliche Vereinigungen (Non-Governmental International Organizations (NGOs)) untergliedert.

    Zielsetzungen: IGOs zielen auf die Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen ab. Sie können allg., universell politische Ziele verfolgen (z.B. UN), auf spezielle, regional begrenzte Ziele abstellen (z.B. ASEAN, OPEC) sowie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen (z.B. IWF, Weltbankgruppe, WTO). IGOs sind v.a. in den Bereichen Verteidigung, Wirtschafts- und Währungspolitik, Kultur- und Gesundheitspolitik sowie Technologie konzentriert. NGOs dienen vornehmlich der internationalen Interessenvertretung (Internationaler Gewerkschaftsbund), humanitären Zielen (z.B. Internationales Rotes Kreuz), ökologischen Zielen (z.B. World Wide Fund for Nature), kulturellen Zielen (z.B. PEN), weltgesellschaftspolitischen Zielen (z.B. Club of Rome (COR)) oder religiösen Anliegen. Obgleich NGOs i.d.R. unpolitische Einrichtungen darstellen, haben sich einige auch politisch engagiert (etwa das Internationale Olympische Komitee).

    3. Organstruktur: Bei IGOs besteht meist eine Organtrias: Ein Sekretariat und zwei Repräsentativorgane. Das weitere Repräsentativorgan (Generalversammlung o.Ä.) ist für die Beschlussfassung der grundlegenden Fragen zuständig und tritt seltener zusammen als das engere (meist als Rat bezeichnet), das die Ausführungsbeschlüsse fasst und die Arbeit des Sekretariats überwacht, das für die täglichen Geschäfte zuständig ist und von einem Generalsekretär bzw. Generaldirektor geleitet wird.

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