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interne Subventionierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Merkmale: Ausgleich der Defizite einzelner Unternehmens- oder Verwaltungsbereiche aus den Überschüssen anderer Teilbereiche der gleichen Organisation. Auch (kalkulatorischer bzw. preispolitischer) Ausgleich der Defizite eines Erzeugnisses durch Erlöse eines anderen Erzeugnisses; Letzteres trägt die Kosten, die ihm nicht zurechenbar sind (Mischkalkulation). Problem ist die Tendenz zur allokativen Fehlsteuerung sowie im Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.

    2. Bedeutung: Im Rahmen der Wettbewerbspolitik wird unter interner Subventionierung (Quersubventionierung) das Verhalten eines Unternehmens verstanden, durch gezieltes Dumping bei einigen Produkten die Konkurrenz zu behindern. Die Kostendeckung kann durch überhöhte Preise bei anderen Produkten für das gesamte Unternehmen gesichert werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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