interne Subventionierung
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1. Begriff/Merkmale: Ausgleich der Defizite einzelner Unternehmens- oder Verwaltungsbereiche aus den Überschüssen anderer Teilbereiche der gleichen Organisation. Auch (kalkulatorischer bzw. preispolitischer) Ausgleich der Defizite eines Erzeugnisses durch Erlöse eines anderen Erzeugnisses; Letzteres trägt die Kosten, die ihm nicht zurechenbar sind (Mischkalkulation). Problem ist die Tendenz zur allokativen Fehlsteuerung sowie im Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip.
2. Bedeutung: Im Rahmen der Wettbewerbspolitik wird unter interner Subventionierung (Quersubventionierung) das Verhalten eines Unternehmens verstanden, durch gezieltes Dumping bei einigen Produkten die Konkurrenz zu behindern (s. hierzu auch Antidumping-Verordnung). Die Kostendeckung kann durch überhöhte Preise bei anderen Produkten für das gesamte Unternehmen gesichert werden.