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interpersoneller Nutzenvergleich

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Merkmale: In der Wohlfahrtsökonomik für die Ableitung von Wohlfahrtsfunktionen vorgenommener Vergleich individueller Nutzen. Die nicht-paretianische kardinale Wohlfahrtsökonomik leitet auf der Basis interpersoneller Nutzenvergleiche eindeutige Wohlfahrtsaussagen mithilfe von Wohlfahrtsfunktionen ab. Die Frage eines interpersonellen Nutzenvergleichs ist in der neueren Wohlfahrtsökonomik dagegen umstritten. V. Pareto lehnt eine solche Möglichkeit ab und entwickelt als Kriterium das Pareto-Optimum, um die „Wünschbarkeit” einer Wohlfahrtssteigerung beurteilen zu können. Die Messung des Nutzens erfolgt bei V. Pareto ordinal. Die Wirtschaftssubjekte sollen dabei jeweils angeben, welches Güterbündel sie einem anderen gegenüber vorziehen oder als äquivalent erachten.

    2. Kritik: Ein interpersoneller Nutzenvergleich ist nicht möglich, da der Nutzen nicht kardinal messbar ist (Ausnahme: Ansätze der sog. Fühlbarkeitsschwellen). Es gibt keinen natürlichen Nullpunkt des Nutzens und die Skalierung ist arbiträr. Der Nutzen ist ein subjektives Gefühl der Zufriedenheit bzw. des Glücks.

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