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Investmentgeschäft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bankgeschäft nach § 1 I Nr. 6 KWG, bestehend in der Verwaltung von Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften sowie weiteren im Investmentgesetz definierten, damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die durch Fondsanleger bereitgestellt und nach dem Grundsatz der Risikomischung in nach dem Investmentgesetz zugelassenen Vermögensgegenständen angelegt werden. Die dadurch gebildeten Investmentfonds sind Sondervermögen, deren Anteile von den Anlegern jederzeit zurückgegeben werden können. Seit April 2000 ist für einige Investmentfonds auch der Handel an der Börse möglich.
Vgl. auch Exchange Traded Funds.
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