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Jahrhundertvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung zwischen der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) und dem Gesamtverband des deutschen Steinkohlebergbaus (GVSt) über den Einsatz von deutscher Steinkohle bei der Stromerzeugung. Ein erster, 1977 abgeschlossener Vertrag sicherte, zusammen mit ergänzenden Vereinbarungen zwischen VDEW und industrieller Kraftwirtschaft sowie der Deutschen Bahn, einen jahresdurchschnittlichen Absatz von 33 Mio. t SKE (Steinkohleeinheit) bis 1987. Eine 1980 zwischen VDEW und GVSt abgeschlossene Zusatzvereinbarung verlängerte die Geltungsdauer bis 1995 und legte eine schrittweise Ausdehnung der Mengen auf zuletzt 47,5 Mio. t SKE pro Jahr (diese Mengen wurden später reduziert) fest; bis zu diesem Zeitpunkt hatte die EG-Kommission den Jahrhundertvertrag vom Kartellverbot des europäischen Rechts (Art. 85 EWGV) freigestellt. Der Jahrhundertvertrag lief im Jahre 1995 aus.

    Vgl. auch Kohlepolitik.

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