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Kapitalbeschaffung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    alle Maßnahmen zur Finanzierung von Unternehmungen mit dem Ziel, den Kapitalbedarf auf der Grundlage eines Finanzplans zu decken (Kapitalbeschaffung von Non-Profit-Organisationen: Fundraising).

    1. Zu unterscheiden: a) nach Form des Kapitals:
    (1) Beschaffung von Geld,
    (2) Beschaffung von Sachgütern.

    b) nach Herkunft des Kapitals:
    (1) Beschaffung von Eigenkapital (Beteiligungen, Einlagen),
    (2) Beschaffung von Fremdkapital (Kredite, Darlehen, Anleihen).

    2. Bes. gesetzliche Regelung für die Kapitalbeschaffung bei AG und KGaA gemäß AktG: Kapitalbeschaffung durch Kapitalerhöhung sowie Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Gewinnschuldverschreibungen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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