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Kapitalflucht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Transfer (s. Realtransfer) von liquiden Mitteln ins Ausland, ohne Rücktransfer in absehbarer Zeit. Nicht zur Kapitalflucht zählen normale internationale Kapitalbewegungen, wie z.B. Direktinvestitionen. Motive für die Kapitalflucht sind häufig eine hohe Abgabenlast, Vermeidung und Hinterziehung von Steuern, eine inländische Niedrigzinspolitik, die Verweigerung staatsbürgerlicher Solidarität, oder krimineller Art wie Geldwäsche etc. Die Kapitalflucht wird durch die Globalisierung und immer intensivere Verflechtung der verschiedenen Volkswirtschaften begünstigt.

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