Realtransfer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderform des Transfers, bei der die Leistung der öffentlichen Hand in der unentgeltlichen Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen besteht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.