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Revision von kartellrechtliche Ausnahmebereiche vom 16.07.2009 - 15:14
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kartellrechtliche Ausnahmebereiche
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausnahmen vom Kartellverbot für Unternehmen und Verbände der Landwirtschaft einschließlich Fischerei (§ 28 GWB), für forstwirtschaftliche Erzeugervereinigungen und ähnliche Zusammenschlüsse der Forstwirtschaft (§ 40 BWaldG) sowie für vertikale Preisbindungen bei Zeitungen und Zeitschriften (§ 30 GWB) .
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