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Kassenmanko
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kassendefizit, Kassenfehlbetrag; Fehlbetrag der Kasse, festgestellt durch Kassenprüfung. Kassenmanko kann entstehen
(1) durch Fehler beim Buchen,
(2) durch Versehen in der Annahme und Zahlung von Bargeld,
(3) durch Diebstahl oder Unterschlagung. Klärt sich das Kassenmanko nicht durch Nachprüfen der Eintragungen auf und kann vom Kassierer auch nicht der Ausgleich gefordert werden, dann ist der Fehlbetrag über das Gewinn- und Verlustkonto auszubuchen.
Vgl. auch Fehlgeldentschädigung.
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