Kassenmanko
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kassendefizit, Kassenfehlbetrag; Fehlbetrag der Kasse, festgestellt durch Kassenprüfung. Kassenmanko kann entstehen
(1) durch Fehler beim Buchen,
(2) durch Versehen in der Annahme und Zahlung von Bargeld,
(3) durch Diebstahl oder Unterschlagung. Klärt sich das Kassenmanko nicht durch Nachprüfen der Eintragungen auf und kann vom Kassierer auch nicht der Ausgleich gefordert werden, dann ist der Fehlbetrag über das Gewinn- und Verlustkonto auszubuchen.
Vgl. auch Fehlgeldentschädigung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen Soll-Ist-Vergleich Treuhandschaft außerordentliche Aufwendungen interne Revision internes Kontrollsystem (IKS) neutrale Aufwendungen
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Kassenmanko
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