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Revision von Kassensturz vom 28.02.2013 - 15:48

Kassensturz

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    Zählung des tatsächlich vorhandenen Kassenbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt; als Maßnahme der Kassenprüfung (Außenprüfung) verbunden mit anschließendem Vergleich des buchmäßigen Kassensollbestandes, um Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung festzustellen.

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