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kaufmännische Anweisung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wertpapier, von einem Kaufmann oder Nichtkaufmann ausgestellt, an Order lautend (Orderklausel), mit dem ein anderer Kaufmann angewiesen wird, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen zu leisten, ohne die Leistung von einer Gegenleistung abhängig zu machen (§ 363 I HGB). Die kaufmännische Anweisung gehört zu den kaufmännischen Orderpapieren.

    Vgl. auch kaufmännischer Verpflichtungsschein.

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