Direkt zum Inhalt

kaufmännische Dienste

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Handelsrecht die durch den Handlungsgehilfen geleistete Tätigkeit. Kaufmännische Dienste erfordern eine Beschäftigung, die gewisse kaufmännische Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzt. Rein mechanische Arbeiten sind nicht kaufmännische Dienste, auch nicht, wenn sie mit Schreibarbeiten oder Abrechnungen verbunden sind (z.B. bei Kellnern, Kartenverkäuferinnen im Theater etc.); ebenso wenig gewerbliche Tätigkeiten (z.B. Packen etc.).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com