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Revision von Kaufpreis vom 19.02.2018 - 16:47
Kaufpreis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
beim Kaufvertrag von den Parteien i.d.R. frei zu vereinbarendes Entgelt. Soll Marktpreis entscheiden, ist i.d.R. der für den Erfüllungsort zur Erfüllungszeit geltende Preis maßgeblich.
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