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KfW - Zuschussportal

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einmalige, nicht zurückzahlbare Investitionszuschüsse der KfW werden über das KfW-Zuschussportal beantragt und von dort z.B. zur Begleichung von Investitionskosten ausgezahlt.

    Das KfW-Baukindergeld ist ein Zuschuss aus Bundesmitteln für den Ersterwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern. Die Abwicklung erfolgt über die KfW. Der Zuschuss kann nur online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Anträge in anderer Form können von der KfW nicht bearbeitet werden. Die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einzug in das erworbene oder neu errichtete Wohneigentum erfolgen.

    Die Antragsteller erhalten eine Bestätigung über den Antragseingang. Danach muss die Identität nachgewiesen werden, z.B. durch Post-Ident-Verfahren oder durch Video-Identifizierung. Um die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen und die Auszahlungen zu erhalten, müssen alle erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden, insbesondere

    • Einkommensteuerbescheide
    • Meldebestätigungen
    • Grundbuchauszug

    Nach positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW wird eine Auszahlungsbestätigung  erteilt und die erste jährliche Zuschussrate überwiesen. Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung überwiesen.

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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