Post-Ident-Verfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Falls der Kreditvertrag (und die diversen Widerrufsbelehrungen) nicht in der Bank unterschrieben werden, ist es insbesondere bei Online-Finanzierungen üblich, den ausgefüllten Darlehensvertrag den Kreditnehmern per Post zu zuschicken. Die Kreditnehmer unterschreiben diesen und schicken ihn im Post-Ident-Verfahren zurück. Dabei überprüft das örtliche Postamt durch Vorlage der gültigen Personalausweise oder Reisepässe die Identität der Kreditnehmer.
Weblinks
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Post-Ident-Verfahren
ausgehend
eingehend
Post-Ident-Verfahren
ausgehend