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klassischer Liberalismus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Denkrichtung des Liberalismus. Kennzeichnend ist die Forderung nach Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz („Herrschaft des Gesetzes”) und Individualeigentum an den Produktionsmitteln (einschließlich der Selbstverantwortung für deren effizienten Einsatz). Die gesellschaftlichen Institutionen und Regeln werden als das Produkt eines kulturellen Entwicklungs- und Ausleseprozesses aufgefasst: Institutionelle Neuerungen entstehen angesichts aktueller Problemlagen durch das spontane Handeln der Menschen und treten in Konkurrenz zu bisherigen Lösungen, wobei sich diejenigen durchsetzen, die am zweckdienlichsten sind. Das so aus dem selbstinteressierten und autonomen Handeln der Menschen entstehende Ordnungsgefüge konstituiert eine für alle Gesellschaftsmitglieder akzeptable Ordnung und gewährleistet die individuelle (politische und ökonomische) Freiheit. Um diesen Ausleseprozess zu ermöglichen, soll der Staat eine für alle Menschen unterschiedslos verbindliche Rechtsordnung errichten, die Verteidigung gegenüber Angriffen von außen sicherstellen und eine Reihe für die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung relevanter öffentlicher Güter (Adam Smith: Sicherheit, Rechtsprechung, Verteidigung, Infrastruktur) bereitstellen. Dass Tendenzen zur Beschränkung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs bestehen, wird zwar erkannt, jedoch wird angenommen, dass die Ursachen hierfür primär die staatlichen Aktivitäten sind, deren Beschränkung auf das mögliche Mindestmaß gefordert wird.

    Vgl. auch Neoliberalismus, Laissez-Faire-Liberalismus.

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