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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Institut zur Erlangung der Hochschulreife: staatliche Bildungseinrichtung, die berufstätig gewesenen jungen Erwachsenen die Möglichkeit bietet, in 2,5 bis 3 Jahren die allgemeine Hochschulreife im Rahmen des zweiten Bildungsweges zu erlangen.

    Aufnahmebedingungen: (1) Abgeschlossene Berufsausbildung, (2) mittlerer Bildungsabschluss, (3) Alter zwischen 19 und 28 Jahren, (4) Aufnahmeprüfung.

    Die Inhalte des Instituts zur Erlangung der Hochschulreife decken sich weitgehend mit denen der gymnasialen Oberstufe; berufliche Inhalte finden kaum Berücksichtigung.

    2. im Hochschulkontext als Kurzform von Graduiertenkolleg bzw. Promotionskolleg als unterschiedlich strukturierte Gruppe von Nachwuchswissenschaftlern mit dem Ziel der Promotion, die gemeinsam oder in einem gemeinsamen thematischen Rahmen forschen. Sie umfassen neben der Arbeit an den Promotionsvorhaben oft den Besuch eigener Lehr- und Qualifikationsprogramme. Sie stehen damit systematisch zwischen Individualpromotionen und strukturierten Promotionsstudiengängen.
    Die Einrichtung eines Graduiertenkollegs kann im Rahmen einer Drittmittelfinanzierung erfolgen, so führt beispielsweise die DFG eine separate Förderlinie für Graduiertenkollegs.

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