Institut zur Erlangung der Hochschulreife
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kolleg; staatliche Bildungseinrichtung, die berufstätig gewesenen jungen Erwachsenen die Möglichkeit bietet, in 2,5 bis 3 Jahren die allgemeine Hochschulreife im Rahmen des zweiten Bildungsweges zu erlangen.
Aufnahmebedingungen:
(1) Abgeschlossene Berufsausbildung,
(2) mittlerer Bildungsabschluss,
(3) Alter zwischen 19 und 28 Jahren,
(4) Aufnahmeprüfung.
Die Inhalte des Instituts zur Erlangung der Hochschulreife decken sich weitgehend mit denen der gymnasialen Oberstufe; berufliche Inhalte finden kaum Berücksichtigung.
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