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Institut zur Erlangung der Hochschulreife

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kolleg; staatliche Bildungseinrichtung, die berufstätig gewesenen jungen Erwachsenen die Möglichkeit bietet, in 2,5 bis 3 Jahren die allgemeine Hochschulreife im Rahmen des zweiten Bildungsweges zu erlangen.

    Aufnahmebedingungen:
    (1) Abgeschlossene Berufsausbildung,
    (2) mittlerer Bildungsabschluss,
    (3) Alter zwischen 19 und 28 Jahren,
    (4) Aufnahmeprüfung.

    Die Inhalte des Instituts zur Erlangung der Hochschulreife decken sich weitgehend mit denen der gymnasialen Oberstufe; berufliche Inhalte finden kaum Berücksichtigung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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