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Konjunkturprogramm
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: In Zeiten konjunkturellen Abschwungs, bspw. bedingt durch hohe Arbeitslosenzahlen, zu geringem Binnenkonsum oder aber einer globalen Krise wie in der Finanzkrise 2008/2009, greift der Staat im Rahmen seiner Konjunkturpolitik in das marktwirtschaftliche Geschehen mithilfe zeitlich befristeter Maßnahmenbündel ein, die man als Konjunkturprogramme bezeichnet.
2. Ziel: Konjunkturprogramme zielen darauf u.a. mit Steuersenkungen und Ausgaben wie direkten staatlichen Investitionen und auch durch Förderung privater Investitionen die Nachfrage im Wirtschaftskreislauf wieder anzuregen und damit zur Belebung des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft insgesamt beizutragen.
3. Klassische Maßnahmen: (a) Steuer- und Abgabensenkungen, (b) Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, (c) Erhöhung von Sozialleistungen, (d) vermehrte staatliche Investionen/ Ausgaben.
4. Beispiele: (a) Gewährung steuerlicher Vergünstigungen: z.B. verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, (b) verstärkte Vergabe öffentlicher Aufträge (z.B. in den Bereichen Straßenbau, Stadtsanierung, Umwelschutz) oder aber durch die Gewährung von Investitionszulagen (u.a. für strukturschwache Regionen zur Arbeitsplätzeschaffung), (c) Senkung der Beiträge z.B. zur Krankenversicherung.
5. Ursprung: Der Gedanke staatlichen Eingreifens in das Wirtschaftsgeschehen durch staatliche Investionen in Zeiten der Rezession geht auf John Maynard Keynes zurück. Er hielt die Nachfrage für den Dreh- und Angelpunkt der Konjunktur. Daher müsse der Staat in Abschwungphasen auch unter Inkaufnahme von Verschuldung diese ankurbeln. Um erfolgreich zu sein, müsen die Maßnahmen rechtzeitig erfolgen, gezielt und zeitlich begrenzt sein.
Vgl. auch Konjunkturpaket II.
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