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Konkurrenzsozialismus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Konzeptionen einer Wirtschaftsordnung, in denen (bei Staatseigentum an den Produktionsmitteln) die staatliche Planung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wachstumsrate, Branchenstruktur, Investitionsquote etc.) mit der Koordination der einzelwirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmer und privaten Haushalte über Märkte verbunden werden soll; als realisiertes Modell gilt die staatssozialistische Marktwirtschaft in Ungarn.

    2. Theoretische Modelle: Die u.a. von Taylor, Lerner und v.a. von Lange formulierten Modelle des Konkurrenzsozialismus sollen das theoretische Unmöglichkeitstheorem von Mises widerlegen und den Nachweis erbringen, dass trotz fehlender Wettbewerbsmärkte bei Staatseigentum an den Produktionsmitteln eine rationale Güterallokation möglich ist. Die Notwendigkeit der Wirtschaftsrechnung auf der Basis von Güter- und Faktorpreisen wird dabei prinzipiell anerkannt. Diese Preise sollen jedoch durch staatliche Instanzen ermittelt werden: Sie sollen von letzteren jeweils so lange variiert werden, bis von den nach dem Gewinnprinzip arbeitenden Staatsunternehmen bei Befolgung der Gewinnmaximierungsregeln das optimale Güterbündel produziert wird.

    3. Beurteilung: Die theoretischen Modelle sind demjenigen der vollständigen Konkurrenz nachgebildet und teilen dessen Schwächen. Sie basieren auf den unrealistischen Annahmen, dass sowohl die Staatsbürokratie (die jeweiligen Branchenbürokratien) als auch die Betriebsleiter keine eigenen Interessen verfolgen, die Staatsbürokratie über vollkommene Informationen verfügt und die Staatsunternehmen reine Reaktionsautomaten sind.

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