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Kontokorrent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtliche Grundlage, auf der laufende Bankkonten (Kontokorrent-Konten) geführt werden; dort werden alle Gutschriften und Belastungen eines Bankkunden (Privat- oder Geschäftskunden) vom Kreditinstitut erfasst und täglich saldiert. Es dient zur Abwicklung aller Bankgeschäfte, v.a. des Zahlungsverkehrs, und kann sowohl kreditorisch als auch debitorisch geführt werden. Die Merkmale des Kontokorrents sind in § 355 HGB näher umrissen.

    Vgl. auch Bankkonto.

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