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Kontokorrent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ital. conto=Rechnung und corrente=laufend; rechtliche Grundlage, auf der laufende Bankkonten (Kontokorrent-Konten) geführt werden; dort werden alle Gutschriften und Belastungen eines Bankkunden (Privat- oder Geschäftskunden) vom Kreditinstitut erfasst. Es dient zur Abwicklung aller Bankgeschäfte, v.a. des Zahlungsverkehrs, und kann sowohl kreditorisch als auch debitorisch geführt werden. Die Merkmale des Kontokorrents sind in § 355 HGB näher geregelt.

    Vgl. auch Bankkonto, Girokonto.

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