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Maßnahmen, die bei einem übermäßigen Haushaltsdefizit einzuleiten sind. Als übermäßig wird das Defizit dann eingestuft, wenn die Neuverschuldung dauerhaft, ohne Grund, wie z.B. die Deutsche Einheit, höher als 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) ist bzw. wenn der gesamtstaatliche Schuldenstand die Quote von 60 Prozent des BIP übersteigt.
Vgl. auch Stabilitäts- und Wachstumspakt.
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