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Revision von Kooperationsabkommen vom 08.06.2009 - 14:00
Kooperationsabkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Völkervertragsrechtliches Abkommen zwischen zwei Staaten oder Staatengemeinschaften, geht über die in Handelsabkommen üblichen Vereinbarungen über eine Förderung des gegenseitigen Warenaustausches hinaus und umfasst außerdem Absprachen über eine politische, wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit in den Bereichen der industriellen Fertigung, der landwirtschaftlichen Erzeugung und des Handels.
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