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Kosten der Lebensführung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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einkommensteuerrechtlicher Begriff für Aufwendungen des täglichen Bedarfs (der Lebensführung) des Steuerpflichtigen und seiner Familienangehörigen. Kosten der Lebensführung sind grundsätzlich weder bei der Einkünfteermittlung noch bei der Einkommensermittlung abzugsfähig (§ 12 Nr. 1 EStG). Für die Praxis bedeutsam ist, dass Aufwendungen, bei denen sich nicht klar und deutlich trennen lässt, in welchem Umfang sie beruflich und in welchem Umfang sie privat veranlasst sind, vollständig als Kosten der Lebensführung eingestuft werden und deshalb nicht abzugsfähig sind.
Ausnahme: zugelassener Abzug als Sonderausgaben, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen.
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