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Revision von Kostenüberdeckung vom 05.06.2009 - 13:06

Kostenüberdeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die in einem Abrechnungszeitraum innerhalb der Kostenrechnung weiterverrechneten Kosten sind höher als die tatsächlich entstandenen. Kostenüberdeckungen ergeben sich
    (1) in der Kostenstellenrechnung bes. als Unterschied zwischen Soll- und Istkosten,
    (2) in der Kostenträgerrechnung als Unterschied zwischen normalen und effektiven Zuschlagssätzen. Kostenüberdeckungen werden am Periodenende entweder entsprechend dem tatsächlichen Kostenanfall nachverrechnet oder gehen direkt in das Betriebsergebnis ein.

    Gegensatz: Kostenunterdeckung.

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