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Krankheitskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch Krankheit verursachte besondere Aufwendungen.

    Steuerliche Behandlung: Krankheitskosten sind nach Einkommensteuerrecht als Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig, außer bei typischen Berufskrankheiten. Bei Überschreitung der zumutbaren Belastung können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

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