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Revision von Krankheitskosten vom 13.07.2009 - 14:04
Krankheitskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch Krankheit verursachte besondere Aufwendungen.
Steuerliche Behandlung: Krankheitskosten sind nach Einkommensteuerrecht als Kosten der Lebensführung grundsätzlich nicht abzugsfähig, außer bei typischen Berufskrankheiten. Bei Überschreitung der zumutbaren Belastung können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
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