Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kreditauftrag vom 19.02.2018 - 16:51
Kreditauftrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
formfreier Auftrag an einen anderen, einem Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kredit zu gewähren (§ 778 BGB). Der Auftraggeber haftet für die aus der Kreditgewährung entstandene Forderung wie ein Bürge (Bürgschaft).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon