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Kreditgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genossenschaftsbank. 1. Begriff: Kreditinstitute, die als Grundzweck die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch bankübliche Geschäfte anstreben. Sie sind Kreditinstitute im Sinn von § 1 I KWG, da sie viele der dort aufgeführten klassischen Bankgeschäfte betreiben. Sie bilden neben den privaten Banken und den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (Sparkassen) eine der drei Universalbankengruppen im deutschen Bankensystem. Historisch gehen sie zurück auf die (ländlichen) Raiffeisenbanken und (städtischen) Volksbanken. Zu den Kreditgenossenschaften gehören außerdem die Institute bzw. Institutsgruppen, die als Selbsthilfeeinrichtungen v.a. einzelner Berufsgruppen entstanden sind wie z.B. die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Beamtenbanken, kirchliche Kreditgenossenschaften, die PSD Banken (Postbeschäftigte) und Sparda-Banken (Eisenbahnbeschäftigte). Seit 1974 ist der Kreditgenossenschaft das Nichtmitgliedergeschäft erlaubt.

    2. Aufgaben: Geschäftspolitisch geht bei der Kreditgenossenschaft grundsätzlich die Förderung ihrer Mitglieder einer maximalen Gewinnerzielung vor. Allerdings macht inzwischen das Nichtmitgliedergeschäft einen nicht unwesentlichen Anteil am Gesamtgeschäft aus. Kreditgenossenschaften arbeiten i.d.R. als Universalbanken und werden durch den genossenschaftlichen Finanzverbund unterstützt. Ein Teil der Kreditgenossenschaft betreibt nebenher das ländliche Warengeschäft.

    3. Rechtliche Besonderheiten: Rechtsform der Kreditgenossenschaft ist bis auf wenige Ausnahmen die eingetragene Genossenschaft (eG). Es besteht eine Sondervorschrift für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals (Haftsummenzuschlag).

    4. Steuerliche Bedeutung: Genossenschaft.

    5. Bedeutung: Die 1.489 deutschen Kreditgenossenschaften hatten 2002 über 15 Mio. Mitglieder, unterhielten über 13.800 Zweigstellen und beschäftigten etwa 170.000 Mitarbeiter. Die Zahl der deutschen Kreditgenossenschaften nahm in den letzten Jahren weiter fusionsbedingt ab. Unter den Universalbankengruppen erreichten die Kreditgenossenschaften mit einer Bilanzsumme von 758,2 Mrd. Euro (einschließlich der beiden genossenschaftlichen Zentralbanken) einen Marktanteil von rund 15,4 Prozent. Beim Gesamtvolumen der Buchforderungen an Nichtbanken liegt dieser Anteil bei 16,9 Prozent, bei den Einlagen und aufgenommenen Krediten von Nichtbanken mit 23,5 Prozent deutlich höher. Auch in anderen europäischen Ländern, z.T. mit mehreren eigenständigen Gruppen, haben Kreditgenossenschaften eine große (kredit-)wirtschaftliche Bedeutung v.a. für den Mittelstand.

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